Entdecke die magische Synergie von Wein und Speisen: Jede Geschmacksnuance des Weines wird durch eine Komponente im Gewürz aufgegriffen, gespiegelt und verstärkt. So entstand diese Gewürzmischung passend zu unserer Cuvée MY WAY „Gerald“ rot trocken – eine hoch aromatische Kreation auf Basis roter Beeren, die von einer dezenten pfeffrigen Schärfe begleitet werden. Krautig-harzige Noten erden und verleihen ihr eine ruhige Tiefe. Interessant abgerundet wird die Mischung von vanillig-warmen Noten und Tonkabohne.
Zutaten: Schwarze Johannisbeere, Brombeerpulver, Zimt, schwarzer Pfeffer, rosa Pfefferbeeren, Paradieskörner, grünes Paprika-Granulat, Nelken, Muskatnuss, Bourbon-Vanille, Tonkabohne
Entdecke auch unser FEEL GLÜCK „Frauke“ Rosé Weingewürz passend zu unserer Cuvée FEEL GLÜCK „Frauke“ Rosé trocken. Erfahre mehr über die Story dahinter auf www.mywaytofeelglück.de
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte
Wortlaut der Mitteilung
Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
nicht der Beschreibung entsprechen,
nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten:
europa.eu/youreurope/garantien
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